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Beraterwechsel

Ein Wechsel des Steuerberaters ist ohne größere Hürden zu bewältigen.

Für Ihren Wechsel zu uns stellen wir Ihnen die geeigneten Dokumente und Informationen zur Verfügung und beraten Sie gerne zur korrekten Vorgehensweise.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Kann der Steuerberater einfach gewechselt werden?

Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Das Mandatsverhältnis basiert auf einem Steuerberatungsvertrag, den Sie kündigen können.

Kann eine Kündigung zu Problemen führen?

Nein, alle Steuerberater unterliegen der Berufsordnung und sind grundsätzlich zur Herausgabe Ihrer Unterlagen verpflichtet. Eine Mandatsübergabe erfolgt daher in der Regel völlig reibungslos.

Kann der bisherige Steuerberater meine Unterlagen einbehalten?

Der bisherige Steuerberater muss Ihnen Ihre Unterlagen nach der Mandatsbeendigung grundsätzlich herausgeben. Es besteht allerdings ein Zurückbehaltungsrecht, sofern Sie Ihm gegenüber noch Schulden (offene Rechnungen) haben.

Was passiert mit den bisher erteilten Vollmachten?

Diese werden widerrufen und durch die Vollmachten Ihres neuen Steuerberaters ersetzt.

​​​​​​​Was passiert mit möglichen Haftungsansprüchen gegen den bisherigen Steuerberater?

Ihre Haftungsansprüche gegen den Vorberater bleiben nach der Mandatskündigung bestehen.

Kann es zu Problemen mit dem Finanzamt kommen?

Nein! Für das Finanzamt ist es nicht von Interesse, durch welchen Steuerberater Sie vertreten werden.

Welche Auswirkung hat die Kündigung auf die Verschwiegenheitspflicht?

Ihr bisheriger Steuerberater ist berufsrechtlich auch über die Mandatsbeendigung hinaus zu absolutem Stillschweigen verpflichtet.

Wie kommt der neue Steuerberater an meine steuerlichen Daten?

Viele Steuerberater nutzen die DATEV-Software. Diese beinhaltet die Möglichkeit zur Übertragung der Daten auf Ihren neuen Steuerberater. In der Regel bietet aber auch jede andere Software geeignete Schnittstellen um eine Datenübertragung zu ermöglichen.