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Nach fast einjähriger Überarbeitungszeit veröffentliche das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 10.05.2022 sein Schreiben zu „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“. Der Entwurf stammte vom 20.06.2021 und wurde nach der Verbandsanhörung noch einmal gründlich durchgerüttelt.
Das wichtigste vorab. Das BMF-Schreiben ist:
in allen offenen Fällen anzuwenden.bindet alle Finanzämter in Deutschland und schafft somit einen Konsens seitens der Finanzverwaltung.schafft kein Recht, sondern stellt lediglich die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung dar – Steuerpflichtige, Beraterschaft und die Finanzgerichte können hiervon abweichen
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