Erste Anfrage
Für die erste Anfrage entstehen Ihnen keine Gebühren. Hier teilen Sie uns Ihr Anliegen per Kontaktanfrage, telefonisch, per E-Mail oder auch in einem kurzen persönlichen Gespräch mit.
Beratungsdienstleistungen
Die Kosten für die weitergehende Bearbeitung Ihres Anliegens sind abhängig von Ihrem Einzelfall und Ihren gewünschten Dienstleistungen. Je nach Beratungsauftrag wird nach dem Gegenstandswert oder nach Stundensatz abgerechnet.
Das Honorar von Steuerberatern ist in der Steuerberatervergütungverordnung (StBVV) geregelt. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von Ihrem Einzellfall und richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert, dem Stundensatz, der Schwierigkeit und dem Umfang. Durch einen gesonderten Beratungsvertrag kann der Steuerberater mit dem Mandanten eine individuelle Vereinbarung treffen.
Für Rechtsanwälte ist deutschlandweit eine gesetzlich festgelegte Gebührenabrechnung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vorgesehen, die beispielsweise bei der außergerichtlichen Vertretung und der Prozessvertretung eine Regelung nach der Höhe des Streitwerts (des wirtschaftlichen Interesses) bestimmt. Die reinen Rechtsberatungskosten sind abhängig von Ihrem Einzelfall und richten sich nach dessen Schwierigkeit und Umfang. In Ausnahmefällen ist dem Rechtsanwalt eine Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Gebühren gestattet. Eine Überschreitung des gesetzlich festgelegten Honorars ist jedoch nur auf Basis einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt möglich.
Bei jedem unserer Kooperationspartner ist eine erste Anfrage jedoch stets kostenfrei.
Das Honorar ergibt sich aus der Summe Ihrer Bruttoeinnahmen. -> Die Kosten sind sozial nach der Höhe Ihres Einkommens gestaffelt. Eine Komplettübersicht können Sie der Vergütungsvereinbarung entnehmen.
Summe Ihrer jährl. Bruttoeinnahmen: | EUR |
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voraussichtliches Honorar (zzgl. 19% USt.) | 121,2 EUR |
Erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage G) oder Selbständiger Arbeit (Anlage S) ist aufgrund des höheren Arbeitsaufwands eine leicht erhöhte Vergütungsvereinbarung vorgesehen.
Diese Kosten werden durch unsere Partner gemäß Steuerberatervergütungverordnung (StBVV) oder in Anlehnung daran abgerechnet.