zu unserem Blog


AB
  • Bachelor of Arts

    Der Bachelor ist der erste akademische Grad und ein eigenständiger berufsqualifizierender Abschluss. Hierzulande ersetzt er das Diplom und stellt üblicherweise den ersten Abschluss eines gestuften Studiums an einer Hochschule dar. Der Bachelor qualifiziert die Absolventen für die Aufnahme eines vertiefenden Masterstudiums. In den meisten Fällen hat das Bachelorstudium eine Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren.

  • B.A.

    siehe Bachelor of Arts

  • Bescheid

    Ein Bescheid ist eine in der Regel schriftliche Form eines Verwaltungsaktes. Der formelle Aufbau eines Bescheids besteht aus Rubrum, Tenor, Gründe und Rechtsbehelfsbelehrung.

  • Blockchain

    Eine (dezentrale) Blockchain ist vergleichbar mit einem globalen öffentlich einsehbaren digitalen Grundbuch, das aufgrund der Dezentralität manipulationssicher ist und jedem Menschen auf der Welt, der über einen Internetzugang verfügt, die Interaktion und Kontrolle ermöglicht. Daten und Informationen werden dabei in Blöcken zusammengefasst und diese Blöcke werden kontinuierlich mittels kryptografischen Verfahren an die bereits bestehende Blockkette angehängt. Die Besonderheit: jeder Block enthält dabei den kryptographisch sicheren Hash des vorhergehenden Blocks, einen Zeitstempel und Transaktionsdaten. Das macht die Technologie manipulationssicher, denn wollte jemand einen Block nachträglich ändern, müsste der Hash in allen vorherigen Blöcken geändert werden, da die Netzwerkteilnehmer eine Abweichung des Hash-Codes umgehend bemerken würden. Zur Validierung der Blöcke kommt ein Konsensmechanismus zum Einsatz. Dabei handelt es sich um einen Algorithmus, der eine Einigung über den Status eines Netzwerkes zwischen seinen Teilnehmern erzielt. Die beiden bekanntesten sind der Proof Of Work (PoW) und der Proof of Stake (PoS) Consensus. Neben dezentralen Blockchains existieren aber auch zentralisierte Blockchains, hinter denen regelmäßige eine zentrale Entität (z.B. eine Institution) steht. Diese Entität verfügt regelmäßig über einen Ansprechpartner und kann die eigene Blockchain selbst oder durch Druck Dritter (z.B. Staaten) beeinflussen. Das ist bei einer dezentralen Blockchain nicht möglich, da mithin nicht einmal ein Ansprechpartner besteht.

  • Bundesfinanzhof

    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen und damit die höchste Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland. Er hat seinen Sitz in München und ist ressortmäßig dem Bundesministerium der Justiz (BMJV) unterstellt.

  • BFH

    siehe Bundesfinanzhof

D
  • Dauerfristverlängerung

    Der Begriff Dauerfristverlängerung entstammt dem Umsatzsteuerrecht und stellt eine Erleichterung für Unternehmer hinsichtlich der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen dar. Wird eine Dauerfristverlängerung beantragt und vom zuständigen Finanzamt erteilt, verschiebt sich die Abgabepflicht der Umsatzsteuervoranmeldungen um einen Monat. Im Gegenzug fällt bei der Gewährung einer Dauerfristverlängerung (jedoch nur bei Unternehmern mit monatlicher Abgabepflicht) eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres an.

E
  • Einkommensteuer

    Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer und wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen und die Berechnung wird durch den Steuertarif geregelt. Die zentrale (jedoch nicht alleinige) Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen durch diverse Regelungen wie z.B. Pauschbeträge, Freibeträge, Freigrenzen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Das Einkommensteuergesetz kennt 7 verschiedene Einkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Fortswirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalerträgen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. Mit einem Anteil von mehr als einem Drittel aller Steuereinnahmen ist die Einkommensteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.

  • ESt

    siehe Einkommensteuer

I
  • Istversteuerung

    Die Istversteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) ist ein Begriff des Umsatzsteuerrechts und in § 20 UStG geregelt. Die Istversteuerung ist abzugrenzen von der Sollversteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) und muss beim Finanzamt gesondert beantragt werden. Umfasst wird dabei die Entstehung der Steuer mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Rechnung bezahlt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Die Istversteuerung stellt für den Unternehmer in der Regel eine Erleichterung dar und ist an gesetzliche Vorgaben gebunden, welche in § 20 UStG spezifiziert werden. Beispiel: Nach der Rechnungsstellung am 30. September (Rechnungsdatum = Leistungsdatum) über einen Betrag von 119€ und deren Bezahlung am 07. Oktober entsteht die Umsatzsteuer in Höhe von 19€ mit Ablauf des Monats Oktober und ist folglich in der Umsatzsteuervoranmeldung für diesen Monat zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Zurechnung wird somit auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung abgestellt - im Gegensatz zur Sollversteuerung muss der Unternehmer gegenüber dem Finanzamt somit nicht in Vorleistung gehen.

L
  • Liebhaberei

    Als Liebhaberei wird steuerrechtlich die Ausübung einer Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht bezeichnet. Hierbei werden regelmäßig über mehrere Jahr Verluste aus einem Wirtschaftszweig mit großer Nähe zur privaten Lebensführung (z.B. Kosmetik, Tierhaltung, Modellbau) mit positiven Einkünften verrechnet, was im Ergebnis zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Das Finanzamt hält die Bescheide zumeist mit Verweis auf eine abschließende Prüfung der Liebhaberei offen. Werden dauerhaft Verluste aus der jeweiligen Tätigkeit erzielt und liegt keine anderweitige Prognose vor, wird Liebhaberei angenommen. Die Rechtsfolge ist die Umqualifizierung der Tätigkeit in die private Lebensführung des Steuerpflichtigen. Erzielte Verluste werden in der Regel in allen offenen Bescheiden versagt und die durch die Verrechnung zu niedrig festgesetzen Steuern nachgefordert. Ein zentrales Kriterium der Liebhaberei ist jedoch die innere Absicht des Steuerpflichtigen - liegt diese nachweislich vor, ist keine Liebhaberei gegeben.

  • Lohnsteuer

    Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird als Quellensteuer bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit direkt vom Lohn beziehungsweise dem Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt überführt.

  • LSt

    siehe Lohnsteuer

M
  • Master of Arts

    Der Master ist (nach dem Doktor) der zweithöchste akademische Grad und eröffnet den Absolventen die Möglichkeit zur Promotion an einer Universität. Die Dauer des Masterstudiums variiert je nach Programm zwischen zwei bis vier Semestern und ergänzt ein bereits absolviertes grundständiges Studium (in aller Regel ein Bachelor-Studium). Es kann der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums dienen (konsekutiver Master) oder neue Wissensgebiete erschließen (weiterbildender Master). In der Regel ist neben dem erfolgreichen Besuch von Lehrveranstaltungen auch eine umfangreiche Abschlussarbeit, die sogenannte Masterarbeit, zu schreiben. In vielen Ländern (und teils auch Hochschulen innerhalb desselben Landes) gibt es aber sehr unterschiedliche Mastervarianten, die in Ausrichtung, Dauer, Zulassungsvoraussetzungen und Aufbau variieren.

  • M.A.

    siehe Master of Arts

  • MwSt

    siehe Umsatzsteuer

  • Mehrwertsteuer

    siehe Umsatzsteuer

S
  • Selbstanzeige

    Die Selbstanzeige ist in § 371 AO geregelt und stellt eine Besonderheit des deutschen Rechtssystems dar. Die Norm steht in direktem Zusammenhang mit dem Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO und ermöglicht einem reuigen Steuersünder die Korrektur seiner Fehler und damit die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit. Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind jedoch sehr hoch angesetzt, sodass schon der kleinste Fehler ein Scheitern zur Folge haben kann. Die Kosequenzen wären hart, denn wer eine fehlerhafte Selbstanzeige abgibt, wird wegen Steuerhinterziehung belangt - trotz Selbstanzeige! Die gescheiterte Selbstanzeige kann dann prozessrechtlich bestenfalls mildernde Umstände bewirken. Zur Absicherung sollte man in einem solchen Fall daher stets auf fachkundige Beratung (Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerstrafrecht) zurückgreifen.

  • Smart Contracts

    Smart Contracts (intelligente Verträge) sind Computerprotokolle, die Vertragsinhalte technisch abbilden können. Die Vertragsparameter werden vorab klar definiert und automatisch durch den Computercode ausgeführt, wenn die im Vertrag festgelegten Ereignisse eintreten.

  • Solidaritätszuschlag

    Der Solidaritätszuschlag ist eine Zusatzabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde 1991 eingeführt, ist im Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) geregelt und beträgt gemäß § 4 SolzG derzeit 5,5 Prozent des Steuerbetrags aus Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer. Ursprünglich sollte die Einführung des Soli lediglich befristet erfolgen und dem Wiederaufbau des Ostens sowie der Finanzierung der anteiligen Kosten des zweiten Golfkrieges dienen. Noch heute steht das Aufkommen jedoch gemäß Art. 106 I Nr. 6 GG dem Bund zu, ist nicht zweckgebunden und wurde bisher trotz scharfer Kritik und verfassungsrechtlicher Bedenken nicht komplett abgeschafft. Zum 01.01.2021 erfolgte eine teilweise Abschaffung, die kleine und mittlere Einkommen entlasten sollte.

  • Soli

    siehe Solidaritätszuschlag

  • Sollversteuerung

    Die Sollversteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) ist ein Begriff des Umsatzsteuerrechts und in § 16 Abs. 1 S. 1 UStG geregelt. Die Sollversteuerung ist abzugrenzen von der Istversteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) und stellt den Standardfall im deutschen Umsatzsteuerrecht dar. Umfasst wird dabei die Entstehung der Steuer mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Beispiel: Nach der Rechnungsstellung am 30. September (Rechnungsdatum = Leistungsdatum) über einen Betrag von 119€ entsteht die Umsatzsteuer in Höhe von 19€ im Monat September und ist folglich in der Umsatzsteuervoranmeldung für diesen Monat zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde - der Unternehmer geht gegenüber dem Finanzamt somit in Vorleistung.

  • Steuerbescheid

    Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt der Finanzverwaltung welcher zur Festsetzung einer Steuer oder Abgabe erlassen wird. Formell betrachtet und vorbehaltlich gesonderter Bestimmungen, muss ein Steuerbescheid gemäß § 157 AO schriftlich oder elektronisch ergehen, zudem die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet. Wie bei einem Verwaltungsakt üblich muss der Steuerbescheid abschließend eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.

T
  • TTIP

    Transatlantic Trade and Investment Partnership, auch Transatlantisches Freihandelsabkommen (TAFTA) genannt, ist ein geplantes Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika.

U
  • Umsatzsteuer

    Die Umsatzsteuer ist hauptsächlich (jedoch nicht alleinig) im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt und wird den Gemeinschafts-, Verbrauchs- und Verkehrssteuern zugeordnet. Grundsätzlich belastet sie den gesamten privaten und öffentlichen Verbrauch und wird vom Unternehmer erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Sie wird auf Lieferungen (z. B. Waren) und sonstige Leistungen (z. B. Dienstleistungen) erhoben. In Deutschland existiert ein ermäßigter Steuersatz i.H.v. 7 Prozent und der reguläre Steuersatz i.H.v. 19 Prozent. Die Bemessungsrundlage der Umsatzsteuer ist dabei das für die Lieferung oder Leistung vereinnahmte Entgelt. Bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärzte) und Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG sind jedoch von der Umsatzsteuer ausgenommen. Der Terminus Umsatzsteuer wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit dem Begriff Mehrwertsteuer verwendet. Die Umsatzsteuer gilt als die wichtigste staatliche Einnahmequelle.

  • USt

    siehe Umsatzsteuer

V
  • Verwaltungsakt

    Der Terminus Verwaltungsakt stammt aus dem Verwaltungsrecht und ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert. Explizit versteht man unter einem Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Ihre Kontaktanfrage

Ihre Kontaktanfrage

Haben Sie weitere Fragen oder fehlt ihnen die Erklärung einiger Begriffe können Sie auch direkt mit uns in Kontakt treten.

» zum Kontaktformular